Gasprüfung an Wohnwagen und Wohnmobilen

 

Alle 2 Jahre müssen Flüssiggas-Anlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden. Nach erfolgreicher Gasprüfung durch einen zertifizierten Sachkundigen (G 607) gibt es eine Prüfplakette für den Wohnwagen bzw. das Wohnmobil und zur Dokumentation einen Eintrag in die Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung (gelbes Prüfbuch). Eine gültige Prüfplakette und die Prüfbescheinigung sind Voraussetzung für die Durchführung einer Hauptuntersuchung durch TÜV, DEKRA, GTÜ oder andere zugelassene Überwachungsstellen.

Zudem ist die Prüfplakette für die Benutzung der allermeisten Campingplätze vorgeschrieben. Ohne gültige Plakette und den Nachweis im Prüfbuch heißt es dort häufig „Kein Zutritt“.

 

Bei Wohnmobilen ist die Gasprüfung alle zwei Jahre Pflicht, sonst bestehen sie die Kfz-Hauptuntersuchung nicht. Bei Wohnwagen ist sie im Gegensatz dazu nicht vorgeschrieben.

 

Deutscher Verband Flüssiggas e.V. 2017