Kennzeichnung überlanger Gespanne für die Fahrt nach Spanien
In Spanien besteht darüber hinaus auch eine Kennzeichnungspflicht hinsichtlich überlanger Gespanne sowie Gesamtgewicht (Auto und Wohnwagen) über 3500 Kg. Nach Art. 18, 173 und Anexo XI (V-6) Reglamento General de Circulacion (RGC) müssen Gespanne mit einer Länge von insgesamt mehr als 12,00 m und Gesamtgewicht über 3500 Kg mit rechteckigen Warntafeln versehen werden. Die Warntafeln sind gelb mit roter Umrandung und reflektierend.
Zu verwenden ist entweder eine Tafel mit den Abmessungen 130cm x 25 cm bzw. zwei Tafeln nebeneinander, deren Abmessungen jeweils 50 cm x 25 cm betragen.
Die Tafeln müssen am Heck des Gespannes in einem Abstand von 50 bis 150 cm zum Boden angebracht werden.
Warntafel bei überstehender Ladung für die Fahrt nach Spanien
Die Kennzeichnung überstehender Ladung in Spanien ist in der Art. 15 Abs. 3 und 6, 173 im Anexo XI (V-20) Reglamento General de Circulacion (RGC) geregelt.
Bei Pkw, Wohnwagen und Wohnmobile, darf die Ladung bis maximal 10% und so fern sie teilbar ist, bis höchstens 15 % ihrer Länge nach hinten hinausragen. Jede über die im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeuggesamtlänge überstehende Ladung muss mit einer rot-weiß schraffierten Warntafel (sieht anders aus, als die für Italien), (Maße 50 x 50 cm) reflektierend, gekennzeichnet werden. Die Warntafel ist am hinteren Ende der Ladung so zu befestigen, dass sie sich stets senkrecht zur Fahrzeugachse befindet. Sie sollte zur Vermeidung eines Bußgeldes auch vorhanden sein, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand.
Nimmt die nach hinten überstehende Ladung in der Längsrichtung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen zwei der vorbezeichneten Warntafeln (jeweils am seitlichen Ende der Ladung) quer angebracht werden und zwar so, dass die Schraffierung beider Tafeln vom Aussehen her ein umgedrehtes "V" ergibt (Art. 15 Abs. 6 Satz 2 RGC).
Warntafel bei überstehender Ladung für die Fahrt nach Italien
Jede über die im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeuggesamtlänge überstehende Ladung muss mit einer rot-weiß schraffierten Warntafel reflektierend, (sie sieht anders aus, als die für Spanien), (Maße 50 x 50 cm) gekennzeichnet werden. Die Warntafel ist am hinteren Ende der Ladung so zu befestigen, dass sie sich stets senkrecht zur Fahrzeugachse befindet. Sie sollte zur Vermeidung eines Bußgeldes auch vorhanden sein, wenn lediglich ein Heckträger (mit und ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand.
Italien Tafel gem. Art. 164, Abs. 6 StVo der in Längsrichtung überstehenden Ladung.
Bauart gepr. in Italien von
MINISTERO INFRASTRUTTURE TRANSPORTI
OMOLO GAZIONE BICHMA
Nr. 2606 DEL 15/05/13